Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13. Februar 2012

§ 1 Geltung
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen Susanne Brack und ihren Kunden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass Susanne Brack die vorliegenden AGB verwendet und eventuell Überarbeitungen der AGB erfolgen. Die AGB finden daher auch dann für folgende Geschäfte zwischen Susanne Brack und dem Kunden Anwendung, wenn nicht erneut ausdrücklich Bezug hierauf genommen wurde. Sollten die AGB neu gefasst werden, gilt für folgende Geschäfte immer die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung.

§ 2 Zahlungspflicht
(1) Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbeträge sind sofort fällig, soweit durch Susanne Brack keine ausdrückliche Zahlungsfrist eingeräumt wurde. Sofern keine Barzahlung erfolgt, hat der Kunde die Zahlung auf das Geschäftskonto von Susanne Brack zu erbringen. Hierbei gilt das Datum des Zahlungseingangs als Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungspflicht.

(2) Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von Susanne Brack ist für den Kunden nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht auf den Zahlungsanspruch von Susanne Brack darf von dem Kunden nur insoweit geltend gemacht werden, als der Anspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

§ 3 Versäumung von vereinbarten Terminen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Termine bei Susanne Brack wahrzunehmen bzw. diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

(2) Erfolgt eine Terminsabsage gar nicht oder weniger als 24 Stunden vor dem Termin, ist für den entstandenen Verwaltungsaufwand und den Ausfall von Nutzungskapazitäten eine pauschale Entschädigung nach § 642 BGB von 50 % des durchschnittlichen Preises für einen Termin der jeweiligen Behandlung zu zahlen. Beispielsweise ist bei einer Behandlung zu 1.150,00 € mit sechs Terminen der Durchschnittspreis pro Termin 191,67 €. Somitergibt sich eine 50 %-Entschädigung von 95,83 €. Bei einem Einzeltermin zu 60,00 € beträgt die Entschädigung hiernach 30,00 €.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass Gründe für eine Entschädigung nicht gegeben sind oder die Entschädigung wesentlich niedriger ist, als die nach Abs. 2 errechnete. Susanne Brack bleibt nachgelassen, eine höhere Entschädigung nachzuweisen.

§ 4 Haftung
(1) Für Mängel seiner Leistungen haftet Susanne Brack nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. Alle Beschränkungen der Haftung gelten vorbehaltlich der Regelungen aus Abs. 2 und 3.

(2) Susanne Brack haftet vollumfänglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für Garantien und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Susanne Brack haftet ferner für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierbei ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Susanne Brack haftet für die Fälle, die nicht unter Abs. 2 oder 3 fallen, nur bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

(5) Die Regelungen der Abs. 2 bis 4 gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von Susanne Brack.

§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere zusätzliche Form vereinbart ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammen wirken, umunwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

(3) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den zwischen Susanne Brack und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist Lüdenscheid, sofern der Kunde ein Kaufmann / eine Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Last modified on Dienstag, 15 März 2016 20:25